Seit mehr als 50 Jahren fördert und fordert die Oscar und Vera Ritter-Stiftung hochbegabte Nachwuchskünstlerinnen und -künstler in ihrer musikalischen Entwicklung.
Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen dabei junge Menschen, die z. B. Stipendien erhalten oder bei Konzertauftritten Bühnenerfahrung gewinnen können. Zusätzlich zu den Preisen, die wir für zahlreiche Wettbewerbe in verschiedenen Kategorien stiften, prämieren wir mit der jährlichen Verleihung des RITTER-PREISES besonders herausragende Leistungen von Interpreten und Komponisten.
An der Weiterentwicklung unserer Stipendiaten teilhaben zu dürfen, ist uns eine große Freude. In den beliebten Konzertreihen „Erfolgreiche Stipendiaten“ und „Preisträger stellen sich vor“ wurden mehr als 470 Konzerte veranstaltet. Der Besuch der Konzerte ist kostenfrei.
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung arbeitet traditionsbewusst und zukunftsorientiert. Wir denken international und in effizienten, modernen Strukturen. Dabei bleiben wir stets nah am Bedarf der Beteiligten und sind offen für den menschlichen Kontakt.
Bisher konnten mehr als 15 Millionen EURO Fördermittel für Stipendien und institutionelle Förderung vergeben und mehr als 2.700 Stipendiaten und Preisträger direkt gefördert werden.
Wir freuen uns auf Sie.
Oscar und Vera Ritter-Stiftung
Der Vorstand
Vorstand:
Prof. Dr. Andreas Köster (Vors.), Prof. Wolf Kerschek, Eckart Behrens
Organisation
Oscar und Vera Ritter-Stiftung
(rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts)
Stiftungsvermögen nominal: ca. € 11.200.000,-
Vorstand:
Prof. Dr. Andreas Köster (Vorsitzender)
Prof. Wolf Kerschek
Eckart Behrens
Beteiligungsgesellschaften:
TROPAG Oscar H. Ritter Nachf. GmbH
Stammkapital: € 539.413,-
tropag.de
TROPAGES Trade & Service GmbH
Stammkapital: € 25.000,-
tropages.de
Merkur Wohnungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital: € 102.258,-
Aufgaben, Ziele & Förderungsschwerpunkte
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung wurde 1963 vom Ehepaar Oscar und Vera Ritter ins Leben gerufen und am 18.12.1964 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als Gemeinnützige Stiftung genehmigt. Die Stiftung nahm ihre Tätigkeit nach Ableben der Gründer 1967 auf.
Gemäß § 2 Abs. 1a der Satzung in der veränderten Fassung vom 14.07.2020 liegt der Zweck der Stiftung in der personellen und institutionellen Förderung der Berufsbildung und Begabtenförderung für Musiker und Komponisten sowie gemäß § 2 Abs. 1b in der Unterstützung in Not geratener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma TROPAG Oscar H. Ritter Nachf. GmbH und der Firma Merkur Wohnungs-Gesellschaft GmbH.
Die Auswahl und Entscheidung erfolgt durch den Vorstand.
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung gewährt sämtliche Zuwendungen (Stipendien, Unterrichtsbeihilfen, Preise, etc.) vollständig als Bruttozuwendungen. Dieses schließt Honorarzahlungen ausdrücklich mit ein. Insoweit haben die Empfänger die zutreffende steuerliche Behandlung bzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer und Ertragssteuern selbst zu prüfen und vollständig und richtig zu deklarieren.
Die Förderungsschwerpunkte der Stiftung liegen aktuell in folgenden Maßnahmen:
- Vergabe von Studienstipendien an besonders begabte Bewerber, die ausgewiesen sind durch internationale, anerkannte Wettbewerbe. Die Auswahl und Entscheidung erfolgt durch den Vorstand. Übernahme der Studienkosten für hochbegabte Früh- und Jungstudierende, die schon während ihrer Schulzeit an einer Musikhochschule studieren.
- Veranstaltung der Konzertreihen “Nachwuchs stellt sich vor” und “Erfolgreiche Stipendiaten” in den Mozartsälen, Moorweidenstraße 36, in Hamburg (monatliche kostenfreie Konzerte für Interessenten und Gäste aus Kultur und Medien).
- Verleihung des RITTER-PREISES in Höhe von € 15.000,– an Interpreten und Komponisten für besonders herausragende Leistungen auf deren Gebieten.
- Förderung der Kammermusik als Herzstück jeglicher Musikausbildung.
- Unterstützung weiterer nachwuchsfördernder Wettbewerbe, Festivals und Veranstaltungen.
- Vergabe von Preisen.
- Förderung hochbegabter Talente aus allen Bereichen der Musik.
- Die Fördermaßnahmen sind nicht auf Deutschland begrenzt, sondern sie können für Austauschprogramme in der EU gewährt werden (z.B. Erasmus).